- Gesamtvereinbarung
- ⇡ Tarifvertrag, ⇡ Betriebsvereinbarung.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Gesamtvereinbarung — Ge|sạmt|ver|ein|ba|rung 〈f. 20; schweiz.〉 Betriebsvereinbarung plus Gesamtarbeitsvertrag * * * Gesamtvereinbarung, Arbeitsrecht: kollektivrechtliche Vereinbarung auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene zur Regelung von… … Universal-Lexikon
Arbeitsrecht (Österreich) — Das österreichische Arbeitsrecht ist wie das deutsche Arbeitsrecht in wesentlichen Teilen ein Sonderprivatrecht, nämlich das der unselbstständig Erwerbstätigen (also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht,… … Deutsch Wikipedia
Deutscher Rollstuhl-Sportverband — Gründung: 29./30. Oktober 1977 Gründungsort: Bochum Vereine (ca.): 330 Mitglieder (ca.): 9000 … Deutsch Wikipedia
Gesamtarbeitsvertrag — Ge|sạmt|ar|beits|ver|trag 〈m. 1u; schweiz.〉 Tarifvertrag; →a. Gesamtvereinbarung * * * Ge|sạmt|ar|beits|ver|trag, der (schweiz.): Tarifvertrag (Abk.: GAV). * * * Gesamtarbeitsvertrag, in der Schweiz Bezeichnung für Tarifvertrag … Universal-Lexikon
Gesamtstreitigkeit — Ge|sạmt|strei|tig|keit 〈f. 20〉 Kollektivstreitigkeit, Streitigkeit zw. mehreren Arbeitnehmern (z. B. Belegschaft) u. dem Arbeitgeber * * * Gesamtstreitigkeit, Kollektivstreitigkeit, Arbeitsrecht: Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber… … Universal-Lexikon
Schlichtung — Schlịch|tung 〈f. 20〉 1. das Schlichten (eines Streits), Beilegung 2. 〈Tech.〉 Feinbearbeitung * * * Schlịch|tung, die; , en <Pl. selten>: das Schlichten; das Geschlichtetwerden. * * * Schlichtung, Arbeitsrecht: die Hilfeleistung … Universal-Lexikon
Schlichtung — I. Begriff/Rechtsgrundlage:1. Begriff: Verfahren zur Beilegung von arbeitsrechtlichen Gesamtstreitigkeiten (Schaffung neuer oder Ergänzung bestehender ⇡ Tarifverträge). Die Sch. kann auch dazu dienen, einen bereits begonnenen ⇡… … Lexikon der Economics